Beendigung des Mietverhältnisses : Kündigung
Möchten Sie ein bestehendes Mietverhältnis kündigen? Dann sind Sie bei unserer Kanzlei ebenfalls richtig.
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Hierbei sind insb. formelle Voraussetzungen zu beachten.
Auch Eigenbedarfskündigungen, fristlose Kündigungen wegen Zahlungsrückständen, sonstige Kündigungen wegen Vertragsverletzungen oder einfache Kündigungen des Mieters zählen zu unserem Alltagsgeschäft. Und doch gilt es bei jeder Fallkonstellation die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und anzuwenden. Hierbei können Sie auf unsere mehr als 10-jährige Tätigkeit in diesem Bereich vertrauen.
Selbstverständlich setzen wir einen Räumungsanspruch notfalls auch im Wege einer gerichtlichen Räumungsklage durch.
Und auch gegen eine unberechtigte Kündigung Ihres Vermieters gehen wir notfalls gerichtlich vor.
Durchsetzung von Mietforderungen - Mietrückständen
Mit großer Erfahrung und Professionalität setzen wir Ihren Anspruch auf Mietzahlungen durch.
Zahlt der Mieter seine Miete gar nicht, nicht vollständig oder unpünktlich oder werden Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen nicht gezahlt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir setzen Ihre Ansprüche effizient, schnell und möglichst kostengünstig durch, notfalls gerichtlich. Profitieren Sie hier von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
Auch hier steht die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Vordergrund. Denn es gilt stets der Grundsatz: "Werfe schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher."
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Räumungsklagen
Räumt der Mieter die Mieträumlichkeiten nicht fristgerecht, vertreten wir Sie bundesweit vor Gericht sowohl im Rahmen eines Räumungsklageverfahrens als auch bei einer etwaigen Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt der Grundsatz: Zeit ist Geld.
Beratung bei notariellen Kaufverträgen über Immobilien
Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann steht kurz oder lang eine notarielle Beurkundung dieses Immobilienkaufvertrages an. Entgegen des weit verbreiteten Glaubens führt der Notar keine Interessenwahrnehmung bei der Beurkundung durch. Dies ist ihm bereits als unabhängiges Organ der Rechtspflege durch Berufsrecht verboten.
Es besteht jedoch in einer Vielzahl aller Immobilientransaktionen das Bedürfnis der Parteien des Kaufvertrages, eine für sie günstige Regelung im Kaufvertrag zu implementieren. Sei es in Bezug auf Gewährleistungsrechte, die steuerliche Optimierung (vor allem Grunderwerbsteuer oder generell bei Mietobjekten) oder die Gestaltung von Gesellschaften, bis hin zu der Berücksichtigung von Besonderheiten von vermieteten Objekten.
Hier blickt unsere Kanzlei auf eine fast 3-stellige Anzahl von Transaktionen zurück. Diese reicht von einfachen Kaufverträgen über Grundstücke und Ein-Familienhäusern über Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, bis hin zu komplexen Vertragsgestaltungen beim Verkauf und Ankauf von Industriehallen und Spezialimmobilien (Reha-Kliniken, Pflege-Einrichtungen, Gewerbeparks etc.).
In diesem Bereich analysieren wir den aktuellen Zustand und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Vertragsgestaltung und begleiten Sie (wenn gewünscht) auch zum notariellen Beurkundungstermin.
Beratung bei Mietverträgen (Wohnrraummietverträge und Gewerberaummietverträge)
Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Mietverträge für Mietwohnungen oder Gewerbeflächen. Sofern notwendig und/oder von Ihnen gewünscht, übernehmen wir für Sie gerne auch die Verhandlungen.
Im Wohnraum-Mietrecht stehen insb. die Aspekte der AGB-Kontrolle (Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Mietkautionen) im Vordergrund.
Im Gewerbemietrecht sind regelmäßig komplexere Mietverträge notwendig. Dies liegt. insb. daran, dass diese für die beteiligten Parteien große wirtschaftliche Bedeutung haben. So werden in die Immobilien im Vorfeld des Abschlusses des Mietvertrages oftmals größere Geldbeträge für Um- und Einbauten, für den speziellen Nutzungszweck des Mieters investiert. Dies erfordert eine rechtssichere Vereinbarung von längeren Vertragslaufzeiten. Nicht selten sind diese jedoch wegen eines Verstoßes gegen die Schriftform-Erfordernis des § 550 BGB unwirksam. Hier erfassen wir zunächst die individuelle Ausgangssituation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Fall passendes Konzept.
Unsere Kanzlei kann hier auf einen umfangreichen Erfahrungsbestand zurückgreifen, insb. aus den Bereichen Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Lagerhallen, Industrieanlagen, Bibliotheken, Einzelhandelsflächen, Fahrschulen, Industrieflächen oder Flächen aus dem Lebensmittelbereich.
Maklerrecht
In einer Vielzahl an Fällen erfolgt der Ankauf / Verkauf einer Immobilie unter Einbeziehung eines Maklers. Wir beraten und vertreten sowohl Immobilienmakler als auch Kunden von Immobilienmaklern.
Sie sind Immobilienmakler und möchten Ihre Maklercourtage gegen einen Kunden geltend machen oder sehen sich mit Gewährleistungsansprüchen eines Kunden konfrontiert. Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerne.
Oftmals werden Immobilien von Immobilienmaklern wohlklingend in einem Exposé oder einem Besichtigungstermin beworben. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages müssen die Käufer dann aber feststellen, dass das Kaufobjekt zahlreiche Mängel aufweist, die Verkäufer und Makler verschwiegen haben. Wir prüfen, ob Ihnen unter diesen Umständen ein Anspruch gegen den Verkäufer oder den Makler zusteht und setzen diese Ansprüche (falls notwendig) auch gerichtlich für Sie durch.
Externe Rechtsabteilung für Hausverwalter oder Großvermieter
Für Hausverwaltungen oder andere Großvermieter stehen wir als externe Rechtsabteilung für die alltäglichen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.
Im Alltag ergeben sich für Sie und Ihre Mitarbeiter eine Vielzahl von Fragen. In diesem Fall übernehmen wir im Bedarfsfall die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung. Eine externe Rechtsabteilung steigert die Arbeitseffizienz Ihrer Mitarbeiter, da diese jederzeit rechtsverbindlichen Rat bei unserer Kanzlei einholen können. Gleichzeitig sind die Kosten hierfür aber planbar und transparent. Ein persönlicher Kontakt ist stets gewährleistet.
Insolvenzrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenzrechtes für Privatpersonen (Verbraucher), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Gesellschaften.
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Person. In Zusammenarbeit mit Ihren ermitteln wir zunächst Ihre finanzielle und persönliche Situation und erarbeiten darauf aufbauend ein Entschuldungskonzept. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern und versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. In nicht wenigen Fällen gelingt eine solche Einigung. Scheitern die Verhandlungen zu solch einer außergerichtlichen Einigung, bereiten wir für Sie einen Insolvenzantrag vor. Dies gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK-Verfahren) als auch für das Regelinsolvenzverfahren (IN-Verfahren). Auch berücksichtigen wir die Auswirkungen auf Ihren sonstigen Lebensbereich (Eigenheim, Altersvorsorge, Ehe und Unterhalt). Wir lassen Sie in dieser Notlage nicht im Regen stehen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch als Vermieter bei einer (drohenden) Insolvenz des Mieters über Ihre Rechte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles zugeschnitten ist. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Festigung Ihrer Rechtsposition unabdingbar.
Zwangsversteigerung
Unsere Kanzlei vertritt Gläubiger, Schuldner und sonstige Beteiligte im Zwangsversteigerungsverfahren einer Immobilie.
Wir sind für Sie sowohl in einer Zwangsversteigerung im Rahmen der Zwangsvollstreckung als auch bei einer Teilungsversteigerung (Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder einer sonstigen Gemeinschaft) tätig.
Auch beraten wir interessierte Bieter im Vorfeld einer Zwangsversteigerung. Falls gewünscht, begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert persönlich zu dem Zwangsversteigerungstermin oder nimmt diesen in Vollmacht für Sie wahr - auch bundesweit.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenzrechtes für Privatpersonen (Verbraucher), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Gesellschaften.
Wir beraten Sie in dem Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Person. In Zusammenarbeit mit Ihnen ermitteln wir zunächst Ihre finanzielle und persönliche Situation und erarbeiten darauf aufbauend ein Entschuldungskonzept. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern und versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. In nicht wenigen Fällen gelingt eine solche Einigung. Scheitern die Verhandlungen zu solch einer außergerichtlichen Einigung, bereiten wir für Sie einen Insolvenzantrag vor. Dies gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK-Verfahren) als auch für das Regelinsolvenzverfahren (IN-Verfahren). Auch berücksichtigen wir die Auswirkungen auf Ihren sonstigen Lebensbereich (Eigenheim, Altersvorsorge, Ehe und Unterhalt).
Wir lassen Sie in dieser Notlage nicht im Regen stehen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch als Vermieter bei einer (drohenden) Insolvenz des Mieters über Ihre Rechte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles zugeschnitten ist. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Festigung Ihrer Rechtsposition unabdingbar.
Bundesweit für Sie tätig
Unsere Kanzlei hat Ihren Sitz zwischen Siegerland und Westerwald in Betzdorf. Für unsere Mandanten sind wir auf Wunsch selbstverständlich auch im gesamten Bundesgebiet tätig.