"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
So lautet ein altes Sprichwort und es gilt noch immer. Nicht immer lassen sich Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld regeln. Machmal ist es erforderlich, dass Ihre Ansprüche (vor-)gerichtlich durchgesetzt werden müssen.
Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen -getreu unserem Kanzleimotto- "Mit Leistung und Leidenschaft" zur Seite und sorgen für eine effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche - Bundesweit.
Egal ob Mietforderung, Räumung von Gewerbe- oder Wohnraum, Betriebskostenabrechnungen.
Aber auch in anderen Bereichen eines Lebenszyklus einer Immobilien kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Ob Eintragungen im Grundbuch, ein verlorener Grundschuldbrief, eine Streitigkeit mit einem Handwerker, mit dem Makler, mit der finanzierenden Bank. Diese Liste ist so vielfältig wie das Leben.